Die Kurzarbeit hat während der Rezession 2009 Hunderttausende Jobs gerettet – aber auch Betrüger angelockt. 1158 Firmen haben geschummelt, um an die staatlichen Leistungen zu kommen.
Quelle: Badische Zeitung
Für mich ist die Erkenntnis aus diesem Artikel leider nichts neues. Ich selber war im Jahre 2008 / 2009 von Kurzarbeit betroffen und auch unser Unternehmen bezog seinerzeit Kurzarbeitergeld (KuG). Schon damals fragte ich mich aus welchem Grunde.
In dem Unternehmen, in welchem ich arbeite, hat man die Kurzarbeit derart gestaltet, dass die Produktion in vollem Umfang weiter lief, aber die Arbeitszeiten der Mitarbeiter gesenkt wurden. Sprich man schickte die AN nach Hause, ersetze sie durch andere und macht weiter mit der Produktion.
An größeren Unternehmen kamen meiner Kenntnis nach, in der Regel die Autobranchen und Hersteller in den Genuß des KuG. Ich hatte damals schon gesagt, dass mit diesen Geldern auch noch die subventioniert werden, die mit zu den wirtschaftlichen Auseinanderwerfungen bei getragen haben. Aber nicht nur damit wurde diesen Großunternehmen unter die Arme gegriffen, sondern auch mit der darauf gefolgten Abwrackprämie. Eine Prämie, auf die der deutsche Michel wie immer eingegangen ist, ohne nachzudenken.
Die Badische Zeitung allerdings verhamlost hier etwas, was es nie geben würde, wenn es sich ein ALGII (Hartz IV) Empfänger erlauben würde, Leistungen zu Unrecht zu beziehen.
Zitat Badische Zeitung: "In Anbetracht des massenweisen Einsatzes der Kurzarbeit relativiert sich die Zahl der bekanntgewordenen Betrugsfälle."
Leider steht hier nicht, dass in Anbetracht des massenweisen Einsatzes von ALGII für Arbeitslose, sich die Zahl der bekanntgewordenen Leistungsmissbräuche relativiert. So nach dem Motto, es ist nicht ganz so schlimm wenn Unternehmen Missbrauch mit KuG betreiben, aber es ist sehr viel schlimmer wenn ALG II Empfänger Missbrauch bei den Leistungen durchführen.
Jeder möge sich bitte selber ein Bild von dieser Meldung machen.
Bei den heute angeblichen ausufernden Zahlen von Leistungsmissbrauch, frage ich mich allerdings auch so einiges. Nämlich wie es heute nach dazu kommen kann, dass ein Missbrauch stattfinden kann.
Der heutige Stand besagt, dass sich ein Arbeitsloser allerspätstens mit dem Antrag auf ALG II vollkommen zu offenbaren hat. Sprich er hat alle seine Einkünfte, Ersparnisse, Konten, Versicherungen zu melden. Ein sogennannter Offenbarungseid an eine Behörde, als würde man diesen vor einem Amtsgericht ablegen, weil ein Gläubiger dies für Schuldverhältnisse verlangt. In der heutigen Zeit kann auch mal der ein odere andere versuchen seine Dinge nicht offen zu legen, dann wird ihn aber sehr schnell das elektronische Zeitalter einholen und er wird merken das er bereits ein "gläserner Mensch" geworden ist. Heute finden Datenabgleiche statt, die seitens Regierungen und Politiker abgesegnet wurden, die von Gewerkschaften und Datenschützern hingenommen wurden. Es wurde ein System geschaffen in dem sich Arbeitgeber mit dem Finanzamt austauschen, Kranken- und Rentenversicherungen erhalten die Steuer ID und teilen den Finanzämter ebenfalls Einkünfte mit. Meinen Steuerbescheid welchen ich vim Arbeitgeber erhalte, stellt sich nur noch als Makulatur dar, da dieser bereits vor dem Zusenden an meine Person, dem Finanzamt elektronisch übermittelt wurde. Banken machen es nicht anders, bzw. machen hier ebenfalls bei Datenabgleichen mit.
Die Behörde hat nun die Legitimation des Datenabgleiches bei allen diese Stellen, wo man Geld und Ersparnisse vermuten könnte. Ist ein ALG II Empfänger dabei "schwarz" zu arbeiten, wird er es nur dann geheim halten können, wenn er unerkannt bleibt und sein Auftraggeber keine Meldungen an das Sozialversicherungssystem macht und das Geld immer in bar ausgezahlt wird. Derartige Form von "Schwarzarbeit" gibt es in Deutschland m.E. nur noch selten.
Mit beiden Darstellungen möchte ich einmal deutlich machen, dass es immer zwei Seiten gibt in der BRD. Die einen denen so gut wie alles erlaubt wird, den anderen denen alles verboten wird. Hinzu sind in dem Artikel nicht einmal die ganz Großen angeprangert worden, sondern Betriebe mit 50 und mehr Mitarbeitern aber höchstens 500. Man fängt also wieder die "Kleinen" und die großen kommen ungeschoren davon, da hier auch Betriebsprüfungen sehr aufwendig wären. Und die "Großen" gegenüber den "Kleinen" ganz andere Vorteile haben um Dinge zu vertuschen oder untergehen zu lassen.
Kurzarbeitergeld
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